Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

EuroGate International, Galileistraat 6, 7701 SK Dedemsvaart, Niederlande

Artikel 1. Anwendbarkeit

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und für alle von uns abgeschlossenen Verträge, gleich welcher Art. Insbesondere gelten diese Bedingungen auch für von uns abgeschlossene Verträge zur Lieferung von Waren an unsere Käufer.
2. Wo in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Käufer“ die Rede ist, ist darunter jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die mit uns in einer vertraglichen Beziehung steht aufgrund eines mit uns geschlossenen Kaufvertrages oder einen anderen Vertrag abschließen möchte. Insbesondere ist unter „Käufer“ auch derjenige zu verstehen, in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung Waren geliefert werden.
3. Von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Verweist der Käufer auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen, so finden die Bedingungen des Käufers keine Anwendung. Dies ist nur anders, wenn und soweit die Anwendbarkeit der Bedingungen des Käufers nicht im Widerspruch zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen steht. In diesem Fall gilt nur das in unseren Bedingungen Bestimmte. Jede anderslautende Bestimmung in den Bedingungen des Käufers berührt das Vorstehende nicht.
5. Wo in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Lieferung (von Waren)“ die Rede ist, ist darunter auch die Erbringung von Dienstleistungen und Arbeiten jeglicher Art zu verstehen.

Artikel 2. Angebote
1. Alle unsere Angebote sind als Einladungen an den potenziellen Käufer zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Sie binden uns daher in keiner Weise, es sei denn, im Angebot selbst ist ausdrücklich und unmissverständlich (schriftlich) etwas anderes bestimmt. Der an uns erteilte Auftrag gilt als Angebot, das erst nach unserer schriftlichen Bestätigung (sogenannte Auftragsbestätigung) als von uns angenommen gilt.
2. Zu unseren Angeboten gehören – insbesondere auch im Hinblick auf die Bestimmung des vorstehenden Absatzes –: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sowie eventuelle Anhänge und Unterlagen, die sich auf unsere Angebote beziehen. Dies alles bleibt ebenso wie die von uns in diesem Zusammenhang hergestellten Werkzeuge unser Eigentum, muss auf unser Verlangen an uns zurückgegeben werden und darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. Außerdem behalten wir uns alle aus geistigem und gewerblichem Eigentum eventuell bestehenden Rechte vor.

Artikel 3. Zustandekommen des Vertrages
1. Ein Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir einen uns erteilten Auftrag schriftlich angenommen haben. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, sobald wir die Auftragsbestätigung versenden.
2. Der Käufer ist an seinen Auftrag, gleich in welcher Form an uns erteilt, für einen Zeitraum von 8 Tagen nach Datum des Auftrags oder (wenn es sich um einen mündlich erteilten Auftrag handelt) nach Erteilung des Auftrags gebunden. Eine Erklärung des Käufers, dass er seinen Auftrag stornieren oder ändern möchte, abgegeben innerhalb dieser Frist von 8 Tagen, kann daher nicht verhindern, dass ein Vertrag auf der Grundlage des (ursprünglichen) Auftrags zustande kommt, wenn wir den Auftrag innerhalb dieser Frist von 8 Tagen dennoch annehmen/bestätigen.
3. Die von uns an den Käufer gesendete Auftragsbestätigung wird als vollständige und richtige Wiedergabe des Inhalts des geschlossenen Vertrages angesehen. Der Käufer wird davon ausgegangen, dass er dem Inhalt unserer Auftragsbestätigung zustimmt, es sei denn, er teilt uns innerhalb von 8 Tagen nach Datum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mit, dass er mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
4. Eventuelle Zusatzvereinbarungen und/oder Zusagen, die von unseren Mitarbeitern gemacht und/oder gegeben wurden oder die in unserem Namen von anderen Personen gemacht und/oder gegeben wurden, die als Vertreter auftreten, binden uns nur, wenn diese Vereinbarungen und/oder Zusagen schriftlich von unseren zur Vertretung befugten Geschäftsführern bestätigt wurden.

Artikel 4. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ohne Verpackung, Transportkosten und sonstige Kosten.
2. Die in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Wechselkursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Versicherungskosten, Steuern, Zöllen und anderen staatlichen Abgaben.
3. Wir behalten uns das Recht vor, nach dem Datum des Vertragsschlusses, aber vor dem Liefertermin eintretende Erhöhungen eines oder mehrerer Kostenfaktoren an den Käufer weiterzugeben. Darüber hinaus sind wir in einem solchen Fall berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliches Eingreifen aufzulösen. Dieses letzte Recht steht auch dem Käufer zu, jedoch nur, wenn wir uns innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss auf den Standpunkt stellen, dass sich aus Änderungen der Kosten eine Erhöhung des in der Auftragsbestätigung genannten Preises ergibt. Macht der Käufer von diesem Recht Gebrauch, muss er die Auflösung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von uns per Einschreiben erklären.

Artikel 5. Liefer- und Lieferfristen
1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten beginnen an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sofern uns alle Daten, die wir zur Ausführung des Auftrags benötigen, vorliegen. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind niemals als verbindliche Fristen zu betrachten, es sei denn, in dem individuellen Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung müssen wir daher schriftlich in Verzug gesetzt werden. Im Falle einer in Abweichung vom Vorstehenden im individuellen Vertrag ausdrücklich vereinbarten Vertragsstrafe bei Überschreitung der Lieferzeit ist diese nicht geschuldet, wenn die Überschreitung der Lieferzeit auf die in Artikel 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle höherer Gewalt zurückzuführen ist.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab Lager. Darüber hinaus reisen die Waren auf Rechnung und Risiko des Käufers. Ausländische Käufer beliefern wir, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager. Darüber hinaus reisen die Waren auf Rechnung und Risiko des Käufers. Ein- und Ausfuhrabfertigung werden von uns durchgeführt, jedoch auf Kosten des Käufers.
3. Sofern die Käufer nicht selbst für den Spediteur sorgen, werden die Waren von uns auf die unseres Erachtens günstigste Weise mit von uns gewählten Spediteuren auf Rechnung und Risiko des Käufers versendet.
4. Verlangt ein Käufer, dass die Lieferung der Waren auf eine andere als die übliche Weise erfolgt, können wir die damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.
5. Erfolgt die Lieferung in Teilen, sind wir berechtigt, jede Lieferung als separate Transaktion zu betrachten.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, nach unserer Wahl gemäß Artikel 6:60 Bürgerliches Gesetzbuch zu verlangen, dass der zuständige Richter uns von unserer Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Waren befreit, oder ohne vorherige Inverzugsetzung Zahlung des Kaufpreises des nicht abgenommenen Teils zu verlangen. Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen aufzulösen. Ist der Käufer gemäß dem Vorstehenden in Verzug und verlangen wir Zahlung des Kaufpreises, gelten die Waren als geliefert und wir werden die Waren auf Rechnung und Risiko des Käufers gegen Vergütung aller daraus resultierenden Kosten lagern.

Artikel 6. Beanstandungen durch den Käufer

1. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm an uns übermittelten Daten und ist dafür verantwortlich. Der Käufer muss die üblichen Toleranzen und geringfügigen Änderungen bei den von uns bereitgestellten Angaben, Maßen, Farbgenauigkeit usw. in unserem Angebot oder gemäß Artikel 2 Absatz 2 berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Menge. Auch hier muss der Käufer die üblichen Toleranzen berücksichtigen. Die von uns gelieferten Waren dürfen also von der Beschreibung in der Bestellung abweichen, sofern es sich um geringfügige Maßabweichungen, Mengenunterschiede und untergeordnete Änderungen handelt.

2. Beanstandungen des Käufers bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel an den gelieferten Waren müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung (oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, wenn die Waren nicht an den Käufer geliefert werden konnten) schriftlich per Einschreiben mit einer klaren und genauen Beschreibung der Beanstandung und Angabe der Rechnung, mit der die betreffenden Waren in Rechnung gestellt wurden, mitgeteilt werden. Der Käufer ist verpflichtet, eine sorgfältige und rechtzeitige Kontrolle durchzuführen.

3. Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht äußerlich erkennbar waren oder bei sorgfältiger und rechtzeitiger Prüfung nicht erkennbar waren, müssen uns innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung der Mängel in der in Absatz 2 beschriebenen Weise schriftlich mitgeteilt werden.

4. Jegliche Forderungsrechte des Käufers gegen uns in Bezug auf Mängel der von uns gelieferten Waren verfallen, wenn:
a. die Mängel nicht innerhalb der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen und/oder nicht in der dort beschriebenen Weise an uns gemeldet wurden;
b. der Käufer uns keine/ungenügende Unterstützung bei der Untersuchung der Berechtigung der Beanstandungen gewährt;
c. der Käufer die Waren nicht ordnungsgemäß aufgestellt, behandelt, verwendet, gelagert oder gewartet hat oder die Waren unter anderen als den von uns vorgesehenen Bedingungen oder zu anderen Zwecken verwendet hat;
d. der Käufer die Anwendung oder den Gebrauch der Waren, über die Beanstandungen erhoben wurden, fortsetzt;
e. die in der individuellen Vereinbarung genannte Garantiefrist abgelaufen ist oder, wenn eine solche Frist fehlt, die Beanstandungen erst nach Ablauf von mehr als 3 Monaten seit der Lieferzeit erhoben werden.

5. Bei Streitigkeiten über die Qualität der von uns gelieferten Waren wird eine verbindliche Entscheidung von einer von uns benannten, als zuverlässig bekannten Stelle getroffen.

Artikel 7. Haftung

1. Der Käufer kann nur dann Garantieansprüche gegenüber uns geltend machen, wenn die Garantieverpflichtungen für die von uns gelieferten Waren nicht von Dritten (wie Herstellern) übernommen wurden. Unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf Mängel, die auf Herstellungs- und Materialfehler zurückzuführen sind.

2. Im Falle von Beanstandungen sind wir, sofern die Berechtigung der Beanstandung hinsichtlich der Qualität von uns festgestellt wird und auch eine Haftung gemäß Absatz 1 besteht, nach unserer Wahl verpflichtet zu:
a. (kostenloser) Behebung der Mängel;
b. Lieferung von Ersatzwaren bzw. Ersatzteilen nach Rückerhalt der mangelhaften Waren bzw. Teile;
c. Rückzahlung des erhaltenen Kaufpreises/Gutschrift der an den Käufer gesandten Rechnung mit Auflösung des geschlossenen Vertrags ohne gerichtliche Intervention, soweit der Kaufpreis, die Rechnung und der Vertrag die gelieferten mangelhaften Waren betreffen;
d. eine in Absprache mit dem Käufer zu zahlende Entschädigung in anderer Form als den vorgenannten.

3. Jegliche Garantieverpflichtungen unsererseits erlöschen, wenn der Käufer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung Reparaturen und/oder Änderungen an den Waren vorgenommen hat oder vornehmen ließ.

4. Abgesehen von etwaigen Verpflichtungen unsererseits gemäß den vorstehenden Bestimmungen sind wir niemals verpflichtet, dem Käufer oder anderen Personen Schadenersatz zu leisten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder Verschulden unsererseits vor (durch diejenigen, die uns haftbar machen, mit den gesetzlich zulässigen Mitteln nachzuweisen). Insbesondere haften wir auch niemals für Folge- oder Betriebsschäden, direkte oder indirekte Schäden, gleich welcher Art, einschließlich Gewinnverlust und Stillstandsschäden, die dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern und den von ihm beschäftigten Personen oder Dritten entstehen, durch ganze oder teilweise (Wieder-)Lieferungen von Waren, verzögerte oder mangelhafte Lieferungen oder das Ausbleiben von Lieferungen oder durch die Waren selbst.

5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, über die keine begründete Beanstandung besteht, zurückzusenden. Erfolgt dies dennoch ohne triftigen Grund, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten zu lagern.

6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Durchführung des Vertrags freizustellen, soweit das Gesetz nicht entgegensteht, dass die aus diesen Ansprüchen resultierenden Schäden und Kosten zu Lasten des Käufers gehen.

Artikel 8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

1. Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die der Käufer uns gegenüber im Zusammenhang mit oder aus den von uns gelieferten Waren schuldet. Falls wir dies für notwendig erachten, haben wir das Recht, vom Käufer Sicherheit bezüglich der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen.

2. Der Käufer hat nicht das Recht, die nicht bezahlten Waren zu verpfänden, darauf ein besitzloses Pfandrecht zu begründen oder ein sonstiges dingliches oder persönliches Recht zugunsten eines Dritten darauf zu begründen.

3. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen in diesem Artikel ist es dem Käufer gestattet, die Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die erhaltenen Gelder unverzüglich an uns zu überweisen, oder, falls nicht gegen Barzahlung verkauft wurde, die erhaltenen Forderungen unverzüglich an uns abzutreten.

4. Wenn durch Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Käufer unser Eigentumsrecht an den gelieferten Waren erlischt, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich ein besitzloses Pfandrecht an den durch die Verarbeitung entstandenen Waren zu unseren Gunsten zu begründen.

5. Wir sind jederzeit berechtigt, die Waren, die sich im Besitz des Käufers (oder Dritter) befinden, aber unser Eigentum sind, in Besitz zu nehmen, sobald wir vernünftigerweise annehmen können, dass eine reale Chance besteht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Das Vorstehende lässt die Rechte unberührt, die uns nach allgemeinem Recht zustehen: insbesondere behalten wir uns auch das Recht vor, den Käufer nach der Inbesitznahme der Waren auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

6. Der Käufer ist verpflichtet, das Risiko von Brand und Diebstahl der nicht bezahlten Waren zu versichern und auf unser Verlangen den Nachweis dieser Versicherung zu erbringen.

Artikel 9: Zahlung

3. Wir sind ebenfalls berechtigt, für alle noch zu erbringenden Lieferungen Barzahlung vor der Lieferung der Waren oder eine Garantie für rechtzeitige Zahlung zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei der Käufer in diesem Fall verpflichtet ist, die gelieferten Waren zurückzugeben oder die von uns erbrachte Leistung anderweitig rückgängig zu machen, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, so schuldet er uns bzw. dem Kreditversicherer des Verkäufers ohne weitere Mahnung ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes plus 5 % pro Jahr, berechnet auf den ausstehenden Betrag, wobei diese Zinsen ohne weitere Mahnung sofort fällig sind. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung der fakturierten Beträge (einschließlich der außergerichtlichen Inkassokosten) gehen zu Lasten des Schuldners. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des Hauptbetrages mit einem Minimum von 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Außerdem gehen alle nachteiligen Folgen von Kursverlusten oder sonstigen Verzögerungen oder Nichtzahlungen zu Lasten des Käufers, selbst wenn der Käufer gemäß den in seinem Land geltenden Vorschriften seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachgekommen ist, jedoch Umstände oder Maßnahmen außerhalb seiner Kontrolle den Transfer zu unseren Ungunsten beeinflusst haben.

4. Zahlungen werden gemäß Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zunächst zur Minderung der in Absatz 3 genannten Kosten, anschließend zur Minderung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Minderung des Kapitals und der laufenden Zinsen verwendet.

5. Sollte sich die finanzielle Lage des Käufers nach Abschluss des Vertrages, aber vor der Lieferung der Waren erheblich verschlechtern, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise von der weiteren Ausführung des Vertrages abzusehen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.

6. Der Verkäufer kann seine Forderungen aus allen Transaktionen an einen Kreditversicherer seiner Wahl abtreten.

Artikel 10: Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt ist jede Umstand zu verstehen, der außerhalb unserer Kontrolle liegt und von solcher Art ist, dass die Erfüllung des Vertrages vernünftigerweise nicht von uns verlangt werden kann (nicht zu vertretende Leistungsstörungen). Höhere Gewalt umfasst auch: Krieg, Unruhen und Feindseligkeiten jeglicher Art, Blockaden, Boykotte, Naturkatastrophen, Epidemien, Rohstoffmangel, Behinderungen und Unterbrechungen der Transportmöglichkeiten, Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote, Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler und regionaler (Regierungs-) Behörden. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt unsere Lieferverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen können, sind wir berechtigt, den Vertrag oder den noch nicht ausgeführten Teil als aufgelöst zu betrachten oder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit auszusetzen, nach unserem Ermessen. Im Falle höherer Gewalt kann der Käufer uns nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Artikel 11: Anwendbares Recht

Auf die von uns abgegebenen Angebote und auf alle von uns abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Artikel 12: Streitbeilegung

Alle Streitigkeiten jeglicher Art, die im Zusammenhang mit oder infolge von von uns abgeschlossenen Verträgen und von uns erbrachten Lieferungen entstehen, werden von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.

Eurogate International in Dedemsvaart, Niederlande